Sie sind für die Erstellung und Überwachung der Finanzbuchhaltung zuständig. Sie sind für die Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen, die Erstellung von Berichten und Analysen, die Überwachung der Kosten und die Erstellung von Budgets verantwortlich. Sie sind auch für die Erstellung von Steuererklärungen und die Erstellung von Finanzprognosen zuständig. Sie sind auch für die Erstellung von Kostenrechnungen und die Erstellung von Finanzplänen verantwortlich.
- Erstellung und Überwachung der Finanzbuchhaltung
- Erstellung von Monats- und Jahresabschlüssen
- Erstellung von Berichten und Analysen
- Überwachung der Kosten und Erstellung von Budgets
- Erstellung von Steuererklärungen
- Erstellung von Finanzprognosen
- Erstellung von Kostenrechnungen
- Erstellung von Finanzplänen